Datenschutz für Unternehmen am 14. September 2010
30 Unternehmen besuchten am 14. September das com.pas Seminar "Datenschutz" im Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft.
Der Referent RA Dr. Klostermann, ein Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien, wies im ersten Teil auf die Grundsätze im Datenschutz hin. Im zweiten Teil wurden die Grundsätze:
- Schutz personenbezogener Daten
- Zweckbindungsgebot
- Datenvermeidung bzw. Datensparsamkeit
- Erfordernis einer Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis
- Prinzip der freiwilligen Einwilligung
im Arbeitnehmerdatenschutz dargelegt. Der dritte Teil bezog sich auf die Regeln im Kundendatenschutz und die Notwendigkeit für Werbezwecke eine gesonderte Einwilligung einzuholen. Dies wurde auf die den Datenschutz im Internet im abschließenden 4. Teil übertragen.
Die Evaluation zeigte, dass die Teilnehmer sehr zufrieden mit der Veranstaltung waren. Kleine Abzüge gab es nur bei den Veranstaltungsmaterialien, die nach Meinung einiger Teilnehmer durch mehr Beispiele und mehr Platz für Anmerkungen verbessert werden könnten.
Weitere Materialien:
- Link zu Beiträgen zum Thema IT-Recht von Herrn Dr. Klostermann auf www.sageg.de
- Kurzdarstellung des NEG und von com.pas Dresden mit den kommenden Seminarterminen von com.pas
- Die digitalen Folien wurden den Seminarteilnehmern für die interne Verwendung gemailt.

